Etatistischen Korpsgeist gibt es sicher allenthalben. Und er führt sicher oft genug dazu, daß die "Gewaltenteilung" unter einem Staat absurd sein muß. Doch hier scheint es mir doch zum einen um den Fall zu gehen, daß die Kontrollierten selbst bestimmen wollen, wer sie kontrolliert. Und zum anderen darum, daß ein Parlament, also ein Gremium welches so gut wie immer weder sachkundig noch betroffen noch verantwortlich und haftbar für seine Entscheidungen ist, die es über andere verhängt, schon deshalb niemals Qualität sichern kann. Das Wesen des Parlamentes widerspricht insoweit ganz grundsätzlich und allgemein dem Wesen von qualifizierter Kontrolle. Das einzige, wieso man überhaupt auf die Idee kommen kann, ist, daß das Parlament in einem Staat, in dem die Unter- wie Obertanen von parlamentarisch-demokratischer "Legitimation" ausgehen, Macht ausüben kann, in dem Sinne, daß seine Vorschriften (aka "Gesetze") bürokratisch und polizeilich durchgesetzt werden können. Das Parlament hat also heutzutage Macht. Ein Kontrolleur braucht Macht. Nur ist dies keine hinreichende Bedingung. Ohne Macht ist ein Kontrolleur nur Meinungsführer, sicher. Aber er kann rechthaben und das kann Gewicht erhalten und zu (dann legitimer) Macht führen. Umgekehrt kann man mit Macht, aber ohne Befähigung, im Grunde nur Schaden anrichten. Und das scheint mir gemeint zu sein, wenn es da heißt: "Das Parlament taugt nicht zur Qualitätskontrolle."
Etatistischen Korpsgeist gibt es sicher allenthalben. Und er führt sicher oft genug dazu, daß die "Gewaltenteilung" unter einem Staat absurd sein muß. Doch hier scheint es mir doch zum einen um den Fall zu gehen, daß die Kontrollierten selbst bestimmen wollen, wer sie kontrolliert. Und zum anderen darum, daß ein Parlament, also ein Gremium welches so gut wie immer weder sachkundig noch betroffen noch verantwortlich und haftbar für seine Entscheidungen ist, die es über andere verhängt, schon deshalb niemals Qualität sichern kann. Das Wesen des Parlamentes widerspricht insoweit ganz grundsätzlich und allgemein dem Wesen von qualifizierter Kontrolle. Das einzige, wieso man überhaupt auf die Idee kommen kann, ist, daß das Parlament in einem Staat, in dem die Unter- wie Obertanen von parlamentarisch-demokratischer "Legitimation" ausgehen, Macht ausüben kann, in dem Sinne, daß seine Vorschriften (aka "Gesetze") bürokratisch und polizeilich durchgesetzt werden können. Das Parlament hat also heutzutage Macht. Ein Kontrolleur braucht Macht. Nur ist dies keine hinreichende Bedingung. Ohne Macht ist ein Kontrolleur nur Meinungsführer, sicher. Aber er kann rechthaben und das kann Gewicht erhalten und zu (dann legitimer) Macht führen. Umgekehrt kann man mit Macht, aber ohne Befähigung, im Grunde nur Schaden anrichten. Und das scheint mir gemeint zu sein, wenn es da heißt: "Das Parlament taugt nicht zur Qualitätskontrolle."
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